Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

BASI GmbH โ€“ BASI SchlieรŸsysteme GmbH.

I. Allgemeines โ€“ Geltungsbereich

1. Diese Bedingungen gelten fรผr alle gegenwรคrtigen und zukรผnftigen Geschรคftsbeziehungen. Sie gelten jedoch nur gegenรผber Unternehmern oder gegenรผber juristischen Personen des รถffentlichen Rechtes oder gegenรผber einem รถffentlich rechtlichen Sondervermรถgen. Unternehmen im Sinne dieser Bedingungen sind natรผrliche oder juristische Personen oder rechtsfรคhige Personengesellschaften, mit denen in Geschรคftsbeziehung getreten wird und die in Ausรผbung ihrer gewerblichen oder selbstรคndigen beruflichen Tรคtigkeiten handeln. Derartige Personen werden nachfolgend als Kunde im Sinne dieser Geschรคftsbedingungen bezeichnet.

2. Fรผr die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns gelten ausschlieรŸlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hรคtten ausdrรผcklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausfรผhren. Fรผr den Fall, dass in den Bedingungen des Kunden Regelungen enthalten sind, die in unseren Bedingungen nicht enthalten oder mit unseren Bedingungen nicht identisch sind, widersprechen wir schon jetzt ausdrรผcklich derartigen Regelungen. Auch in diesen Fรคllen gelten nicht die Bedingungen des Kunden, sondern die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsรคtze zur Ergรคnzung der Bedingungen unter Beachtung des Gรผnstigkeitsprinzips.

3. Das Alleineigentum und das Urheberrecht an Kostenvoranschlรคgen, Zeichnungen, Prospekten, Arbeitsblรคttern etc. verbleibt bei uns und darf Dritten ohne unser Einverstรคndnis auch nicht auszugsweise zugรคnglich gemacht werden. Wenn Behรถrden die Unterlagen berechtigterweise benรถtigen, werden wir das Einverstรคndnis zur Weiterleitung erklรคren. Fรผr Irrtรผmer in Arbeitsmappen, Prospekten, Arbeitsblรคttern, Informationsblรคttern sowie in Preislisten behalten wir uns das Recht vor, vor Abschluss des Vertrages Richtigstellung vorzunehmen. Bei Preis- und Kalkulationsirrtรผmern sowie wenn der Bestellumfang ohne Rรผcksprache mit uns vom Anfrageumfang abweicht, gilt, dass uns das Recht zusteht, eine Korrektur auf den vereinbarten Preis vorzunehmen, wenn entweder die einzelnen Berechnungsgrundlagen Gegenstand der vertraglichen Preisbildung waren, oder wenn der Kunde den Preisirrtum positiv erkannt hat. Bei offensichtlichen Schreibfehlern sind wir berechtigt jederzeit eine Korrektur vorzunehmen.

4. Bezรผglich des Vertragsgegenstandes behalten wir uns ร„nderungen im gesetzlich zulรคssigen Rahmen vor. Insbesondere behalten wir uns im Sinne des technischen Fortschrittes Konstruktions- und Formรคnderungen wรคhrend der Lieferzeit vor.

5. Werden Vertragsleistungen versprochen, deren Durchfรผhrung von behรถrdlichen Genehmigungen abhรคngig sind, so kรถnnen ร„nderungen zur Erlangung der behรถrdlichen Genehmigungen durchgefรผhrt werden. Alle Auftragsรคnderungen nach VertragsabschluรŸ kรถnnen im รผbrigen nur berรผcksichtigt werden, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Kunden รผbernommen werden und eine ausreichende Verlรคngerung der Lieferzeit ausdrรผcklich seitens des Kunden zugebilligt wird.

6. Neben diesen Bedingungen gelten ausdrรผcklich die im Angebot oder Vertrag festgelegten technischen Bedingungen und Vorgaben, auf die wir hiermit ausdrรผcklich hinweisen.

II. VertragsabschluรŸ

1. Soweit Angebote ausdruฬˆcklich als freibleibend bezeichnet werden, kommt ein Vertrag erst durch schriftliche Auftragsbestaฬˆtigung von uns zustande.

2. Mit der Bestellung erklaฬˆrt der Kunde verbindlich, die bestellten Gegenstaฬˆnde und Waren erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung an den Kunden erklaฬˆrt werden.

3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, so werden wir den Zugang der Bestellung unverzuฬˆglich bestaฬˆtigen. Die Zugangsbestaฬˆtigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestaฬˆtigung kann mit der Annahmeerklaฬˆrung verbunden werden. Sofern der Kunde die Ware auf elektorischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen per E-Mail zugesendet.

III. Vertragsgegenstand

1. Entscheidend im Hinblick auf den Vertragsgegenstand ist zunaฬˆchst die vereinbarte Beschaffenheit. Im Hinblick auf die vereinbarte Beschaffenheit des Gegenstandes verweisen wir auf unsere technischen Bedingungen sowie auf die ausfuฬˆhrliche Produktbeschreibung.

2. Vertragsgegenstand ist ausschlieรŸlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck der Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein daruฬˆber hinaus gehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdruฬˆcklich schriftlich bestaฬˆtigt werden.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Vertragsgegenstaฬˆnden bis zur vollstaฬˆndigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschaฬˆftsbeziehung vor. Die Vertragsgegenstaฬˆnde (Vorbehaltsware) bleiben also unser Eigentum bis zur Erfuฬˆllung saฬˆmtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschaฬˆftsverbindung zustehender Anspruฬˆche.

2. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schaฬˆden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschaฬˆftsgang weiterzuveraฬˆuรŸern. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Hoฬˆhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die WeiterveraฬˆuรŸerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermaฬˆchtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverp ichtungen nicht ordnungsgemaฬˆรŸ nachkommt und in Zahlungsverzug geraฬˆt.

4. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrage fuฬˆr uns. Erfolgt eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehoฬˆ- renden Gegenstaฬˆnden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhaฬˆltnis zum Wert der von uns gelieferten Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenstaฬˆnden. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehoฬˆrenden Gegenstaฬˆnden vermischt werden.

5. Waฬˆhrend des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfaฬˆndung oder Sicherungsuฬˆbereignung untersagt.

6. Bei Pfaฬˆndungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfuฬˆgungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzuฬˆglich hiervon zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmaฬˆรŸig durchzufuฬˆhren. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware etwa im Falle einer Pfaฬˆndung sowie etwaige Beschaฬˆdigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzuฬˆglich mitzuteilen. Ein Besitzerwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzuฬˆglich anzuzeigen.

7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Ruฬˆcktritt und zur Ruฬˆcknahme der gesamten Vorbehaltsware berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Ferner sind wir in diesem Faฬˆllen berechtigt, die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend zu machen. Die Ruฬˆcknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Ruฬˆcktritt unsererseits. In diesen Handlungen oder der Pfaฬˆndung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Ruฬˆcktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir haฬˆtten dies ausdruฬˆcklich erklaฬˆrt. Drohende Zahlungsunfaฬˆhigkeit, Zahlungsunfaฬˆhigkeit oder Uฬˆberschuldung des Kunden berechtigt uns vom Vertrag zuruฬˆckzutreten und die sofortige Ruฬˆckgabe der gesamten Vorbehaltsware zu verlangen.

8. Uฬˆbersteigt der realisierbare Wert der Sicherung unsere Anspruฬˆche gegen den Kunden aus der laufenden Geschaฬˆftsverbindung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, dem Kunden zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.

V. Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus Vereinbarungen oder der Auftragsbestaฬˆtigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise โ€˜ab Werkโ€™, ausschlieรŸlich Verpackung, Fracht und Porto; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Der angebotene Kaufpreis ist bindend, im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Hoฬˆhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen, in der jeweiligen gesetzlichen Hoฬˆhe.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschaฬˆftsgang weiterzuveraฬˆuรŸern. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Hoฬˆhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die WeiterveraฬˆuรŸerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermaฬˆchtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverp ichtungen nicht ordnungsgemaฬˆรŸ nachkommt und in Zahlungsverzug geraฬˆt.

4. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrage fuฬˆr uns. Erfolgt eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehoฬˆ- renden Gegenstaฬˆnden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhaฬˆltnis zum Wert der von uns gelieferten Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenstaฬˆnden. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehoฬˆrenden Gegenstaฬˆnden vermischt werden.

5. Waฬˆhrend des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfaฬˆndung oder Sicherungsuฬˆbereignung untersagt.

6. Bei Pfaฬˆndungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfuฬˆgungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzuฬˆglich hiervon zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmaฬˆรŸig durchzufuฬˆhren. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware etwa im Falle einer Pfaฬˆndung sowie etwaige Beschaฬˆdigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzuฬˆglich mitzuteilen. Ein Besitzerwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzuฬˆglich anzuzeigen.

7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Ruฬˆcktritt und zur Ruฬˆcknahme der gesamten Vorbehaltsware berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Ferner sind wir in diesem Faฬˆllen berechtigt, die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend zu machen. Die Ruฬˆcknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Ruฬˆcktritt unsererseits. In diesen Handlungen oder der Pfaฬˆndung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Ruฬˆcktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir haฬˆtten dies ausdruฬˆcklich erklaฬˆrt. Drohende Zahlungsunfaฬˆhigkeit, Zahlungsunfaฬˆhigkeit oder Uฬˆberschuldung des Kunden berechtigt uns vom Vertrag zuruฬˆckzutreten und die sofortige Ruฬˆckgabe der gesamten Vorbehaltsware zu verlangen.

8. Uฬˆbersteigt der realisierbare Wert der Sicherung unsere Anspruฬˆche gegen den Kunden aus der laufenden Geschaฬˆftsverbindung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, dem Kunden zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.

VI. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzoฬˆgerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle

1. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen fuฬˆr Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang saฬˆmtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, ins- besondere von Plaฬˆnen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verp ichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfuฬˆllt, so verlaฬˆngern sich die Fristen angemessen, dies gilt nicht, wenn wir die Verzoฬˆgerung zu vertreten haben.
2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf hoฬˆhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder aฬˆhnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung etc. zuruฬˆckzufuฬˆhren, verlaฬˆngern sich insoweit die Fristen angemessen.
3. Kommen wir in Verzug, so kann der Kunde, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschaฬˆdigung fuฬˆr jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5% insgesamt jedoch hoฬˆchstens 5% des Preises fuฬˆr den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienliche Betrieb genommen werden konnte. Entschaฬˆdigungsanspruฬˆ- che des Kunden, die uฬˆber die oben genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Faฬˆllen verspaฬˆteter Lieferung auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Faฬˆllen des Vorsatzes, der groben Fahrlaฬˆssigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragsp ichten oder der Verletzung des Lebens, des Koฬˆrpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen Vorschriften zwingend gehaftet wird. Eine Aฬˆnderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das gesetzliche Ruฬˆcktrittsrecht des Kunden bleibt unberuฬˆhrt.
4. Wird uns die Lieferung des Vertragsgegenstandes unmoฬˆglich, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmoฬˆglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschraฬˆnkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen der Unmoฬˆglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genom- men werden kann. Dies gilt nicht, soweit in Faฬˆllen des Vorsatzes, der groben Fahrlaฬˆssigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzung des Lebens, des Koฬˆrpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen Vorschriften zwingend gehaftet wird. Eine Aฬˆnderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Ruฬˆcktritt des Vertrages bleibt unberuฬˆhrt.
5. Sofern unvorhersehbare Ereignisse (hoฬˆhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder aฬˆhnliche Ereignisse z.B. Streik, Aussperrung etc.) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich veraฬˆndern und auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit die Anpassung des Vertrages nicht moฬˆglich oder einem Teil nicht zumutbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zuruฬˆckzutreten. Wollen wir sodann von diesem Ruฬˆcktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzuฬˆglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunaฬˆchst mit dem Kunden eine Verlaฬˆngerung der Lieferzeit vereinbart worden ist.
6. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach MaรŸgabe der Verpackungsordnung werden nicht zuruฬˆckgenommen; ausgenommen hiervon sind Paletten. Der Kunde ist verp ichtet, fuฬˆr eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
7. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt vollstaฬˆndiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzoฬˆgerung ist von uns zu vertreten. Wir werden den Kunden uฬˆber die Nichtverfuฬˆgbarkeit informieren. Eine eventuell bereits erhaltene Eigenleistung wird unverzuฬˆglich zuruฬˆckerstattet.
8. Wir sind berechtigt, fuฬˆr den Kunden zumutbare Teillieferungen vorzunehmen.
9. Die Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfuฬˆllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die fuฬˆr die Ausfuhr, Verbringung oder Einfuhr benoฬˆtigt werden (z. B. Endverbleibserklaฬˆrungen). Fuฬˆr den Kunden gilt dies auch im Falle einer mit einer Ausfuhr, Verbringung oder Einfuhr verbundenen eventuellen Weitergabe der Ware. Verzoฬˆgerungen aufgrund von Exportpruฬˆfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten auรŸer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt oder liefert uns der Kunde, die hierfuฬˆr notwendigen Unterlagen oder Informationen nicht nach angemessener Fristsetzung, so sind wir berechtigt, vom Vertrag bezuฬˆglich der betroffenen Teile zuruฬˆckzutreten. Schadensersatzanspruฬˆche des Kunden werden insoweit und wegen vorgenannter Fristuฬˆberschreitungen ausgeschlossen. Im Falle einer Ausfuhr oder Verbringung der Ware durch den Kunden verpflichtet sich dieser, saฬˆmtliche deutschen und europaฬˆischen Vorschriften sowie alle sonstigen anwendbaren nationalen oder internationalen Vorschriften zur Exportkontrolle sowie Embargos und sonstige Sanktionen zu beachten.

VII. Gefahrenuฬˆbergang

1. Die Gefahr des zufaฬˆlligen Untergangs und der zufaฬˆlligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht auf den Kunden uฬˆber, wenn der Vertragsgegenstand das Werk verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung uฬˆbernommen haben.
2. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese fuฬˆr den Gefahruฬˆbergang maรŸgebend. Sie muss unverzuฬˆglich zum Abnahmetermin hilfsweise nach unserer Meldung uฬˆber die Abnahmebereit- schaft durchgefuฬˆhrt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
3. Verzoฬˆgert sich oder unterbleibt der Versand, bzw. die Abnahme in Folge von Umstaฬˆnden, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden uฬˆber.
4. Wir verpflichten uns, auf Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschlieรŸen, die dieser verlangt.
5. Der Uฬˆbergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

VIII. Abnahmeverweigerung

1. Verweigert der Kunde die Abnahme der Ware, so koฬˆnnen wir ihm eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Kunde die Ware innerhalb der ihm gesetzten Fristen nicht abgenommen, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zuruฬˆckzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
2. Erklaฬˆrt uns der Kunde vor Auslieferung des Vertragsgegenstandes, den Vertrag nicht erfuฬˆllen oder den Vertragsgegenstand nicht abnehmen zu wollen, so sind wir berechtigt, anstelle der Erfuฬˆllung des Vertrages Schadensersatz zu verlangen.
3. In den unter 1. und 2. geregelten Faฬˆllen koฬˆnnen wir auch ohne Nachweis des tatsaฬˆchlich entstandenen Schadens 20 vom Hundert des vereinbarten Gesamtkaufpreises als Schadensersatz verlangen, wobei dem Kunden ausdruฬˆcklich gestattet wird, nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Pauschale entstanden ist.

IX. Maฬˆngelhaftung

1. Die Anspruฬˆche des Kunden bei Maฬˆngeln sind nach unserer Wahl auf die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfuฬˆllung) beschraฬˆnkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfuฬˆllung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zuruฬˆckzutreten.
2. Ist der Kauf fuฬˆr beide Seiten ein Handelsgeschaฬˆft, so hat der Kunde die Ware unverzuฬˆglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemaฬˆรŸem Geschaฬˆftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzuฬˆglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterlaฬˆsst der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Uฬˆbrigen gelten die ยงยง 377 ff. HGB.
3. Zur Maฬˆngelbeseitigung hat der Kunde uns die nach billigen Ermessen zu bestimmende erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewaฬˆhren. Verweigert der Kunde diese, so sind wir von der Maฬˆngelbeseitigung befreit.
4. Erfolgt die Maฬˆngelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht zu mindern oder vom Vertrag zuruฬˆckzutreten.
5. Weitergehende Anspruฬˆche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschaฬˆden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlaฬˆssigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Koฬˆrpers oder der Gesundheit. Das Recht des Kunden zum Ruฬˆcktritt vom Vertrag bleibt unberuฬˆhrt.
6. Die Verjaฬˆhrungsfrist fuฬˆr Maฬˆngelanspruฬˆche betraฬˆgt 1 Jahr, gerechnet vom Tag des Gefahruฬˆbergangs auf den Kunden an. Dies gilt nicht, in Faฬˆllen des ยง 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, des ยง 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB und des ยง 479 Abs. 1 BGB und soweit in Faฬˆllen des Vorsatzes, der groben Fahrlaฬˆssigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzung des Lebens, des Koฬˆrpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen Vorschriften zwingend gehaftet wird.
7. Erfuฬˆllungsort fuฬˆr die Nacherfuฬˆllung ist der Sitz unseres Unternehmens.
8. Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden nach ยง 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Kunde erkannt oder fahrlaฬˆssig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache fuฬˆr das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.

X. Warenruฬˆcknahme auรŸerhalb der Gewaฬˆhrleistung

1. Warenruฬˆckgaben sind nur moฬˆglich, wenn sie ausdruฬˆcklich und im Einzelfall mit uns vereinbart sind. Die Ruฬˆckgabe hat original verpackt und frachtfrei zu erfolgen. Sonderanfertigungen sowie defekte oder beschaฬˆdigte Ware sind von einer Warenruฬˆckgabe ausgeschlossen.
2. Fuฬˆr alle nicht von uns zu vertretenden Warenruฬˆckgaben berechnen wir eine pauschale Bearbeitungsgebuฬˆhr in Hoฬˆhe von 25 % des Verkaufspreises der zuruฬˆckgegebenen Waren. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Aufwand der Warenruฬˆckgabe nachzuweisen.

XI. Schutzrechte

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden Schutz- rechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte vertragsgemaฬˆรŸ genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Anspruฬˆche erhebt, haften wir gegenuฬˆber dem Kunden wie folgt:

  1. Zunaฬˆchst werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten fuฬˆr die betreffende Lieferung entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder aber die Lieferungen oder Leistungen so aฬˆndern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Wir werden also auf unsere Kosten dem Kunden grundsaฬˆtzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Vertragsgegenstand in der fuฬˆr den Kunden zumutbaren Weise derart modi zieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.
  2. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht moฬˆglich, so ist der Kunde zum Ruฬˆcktritt des Vertrages berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Ruฬˆcktritt vom Vertrag zu.
  3. Wir werden daruฬˆber hinaus den Kunden von unbestrittenen oder rechtskraฬˆftig festgestellten Anspruฬˆchen der betreffenden Schutzrechtsinhaberin freistellen.
2. Die obigen Regelungen bzw. unsere Verpflichtung sind fuฬˆr den Fall von Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschlieรŸend. Sie bestehen jedoch nur, wenn der Kunde uns uฬˆber die vom Dritten geltend gemachten Anspruฬˆche unverzuฬˆglich schriftlich verstaฬˆndigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle AbwehrmaรŸnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung und unsere Leistungen aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gruฬˆnden ein, so ist er verpflichtet den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
3. Anspruฬˆche unseres Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
4. Anspruฬˆche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, sofern die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussetzbaren Einwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung, Leistungen oder der Vertragsgegenstand vom Kunden veraฬˆndert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. Anspruฬˆche bestehen also auch dann nicht, wenn die Rechtsverletzung dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den Vertragsgegenstand eigenmaฬˆchtig geaฬˆndert oder in einer nicht vertrags- gemaฬˆรŸen Weise verwendet hat.
Anspruฬˆche des Kunden bestehen auch dann nicht, wenn der Rechtsmangel auf einer Anweisung des Kunden beruht. Anspruฬˆche bestehen auch dann nicht, wenn uns nicht alle AbwehrmaรŸ- nahmen einschlieรŸlich auรŸergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben.
Anspruฬˆche des Kunden bestehen auch dann nicht, wenn dieser uns nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Anspruฬˆche unterstuฬˆtzt, bzw. uns nicht die Durchfuฬˆhrung der ModifzierungsmaรŸnahmen gemaฬˆรŸ Ziffer X. 1 ermoฬˆglicht.
5. Weitergehende oder andere als die in diesem Abschnitt geregelten Anspruฬˆche des Kunden gegen uns und unsere Erfuฬˆllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind und werden ausdruฬˆcklich ausgeschlossen.

XII. Haftungsbeschraฬˆnkungen

Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften wir und unsere Erfuฬˆllungs- und Verrichtungsgehilfen fuฬˆr Schadensersatzanspruฬˆche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wie folgt:

1.) Die Haftung fuฬˆr Schaฬˆden aus der Verletzung des Lebens, des Koฬˆrpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2.) Die Haftung fuฬˆr sonstige Schaฬˆden ist ausgeschlossen.

Der Haftungsausschluss unter 2.) gilt nicht, soweit bei Schaฬˆden nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen Vorschriften oder in Faฬˆllen des Vorsatzes oder der groben Fahrlaฬˆssigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften fuฬˆr vertragstypisch vorhersehbare Schaฬˆden zwingend gehaftet wird.

XIII. . Aufrechnung und Zuruฬˆckbehaltungsrecht

1. Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur insoweit aufrechnen, als seine Gegenanspruฬˆche unbestritten oder rechtskraฬˆftig festgestellt sind. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn mit einem Anspruch, der auf einer mangelhaften Leistung des Unternehmens besteht, gegen diesen Verguฬˆtungsanspruch aufgerechnet wird.
2. Der Kunde kann ein Zuruฬˆckbehaltungsrecht nur ausuฬˆben, wenn seine Gegenanspruฬˆche aus demselben Vertragsverhaฬˆltnis herruฬˆhren.

XIV. Abtretung von Forderungen

1. Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die wir nicht unbillig verweigern werden, nicht berechtigt seine gegen uns gerichteten Forderungen abzutreten.
2. Fuฬˆr Abtretungen, die aufgrund eines verlaฬˆngerten Eigentumsvorbehaltes erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt.

XV. Softwarenutzung

1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschlieรŸliches Recht, entsprechend unserer aktuellen Lizenz- und Nutzungsbedingungen, eingeraฬˆumt, die gelieferte Software einschlieรŸlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf den dafuฬˆr bestimmten Vertragsgegenstand uฬˆberlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
2. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlichen Umfang (ยงยง 69 a ff des Urheberrechtsgesetzes) vervielfaฬˆltigen, uฬˆberarbeiten, uฬˆbersetzen oder von dem Objekt-Code in den Quell-Code umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere copy right Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdruฬˆckliche Zustimmung von uns zu veraฬˆndern.
3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschlieรŸlich der Kopien bleiben bei uns, bzw. beim Software-Lieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulaฬˆssig.

XVI. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Erfuฬˆllungsort/Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
2. Gerichtsstand fuฬˆr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschaฬˆftssitz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des oฬˆffentlichen Rechts oder oฬˆffentlich-rechtliches Sonderver- moฬˆgen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestaฬˆtigung nichts anderes ergibt, ist unser Sitz Erfuฬˆllungsort.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschlieรŸlich dieser allgemeinen Geschaฬˆftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Guฬˆltigkeit der uฬˆbrigen Bestimmungen nicht beruฬˆhrt.

 

BASI SchlieรŸsysteme GmbH, Moฬˆnchengladbach