Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
BASI GmbH – BASI Schließsysteme GmbH.
- Allgemeines – Geltungsbereich
- Vertragsabschluß
- Vertragsgegenstand
- Eigentumsvorbehalt
- Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Gefahrenübergang
- Abnahmeverweigerung
- Mängelhaftung
- Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Schutzrechte
- Haftungsbeschränkungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Abtretung von Forderungen
- Softwarenutzung
- Anwendbares Recht /Gerichtsstand /Erfüllungsort /Schlussbestimmungen
I. Allgemeines – Geltungsbereich
1. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern oder gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder gegenüber einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Unternehmen im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln. Derartige Personen werden nachfolgend als Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen bezeichnet.
2. Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Für den Fall, dass in den Bedingungen des Kunden Regelungen enthalten sind, die in unseren Bedingungen nicht enthalten oder mit unseren Bedingungen nicht identisch sind, widersprechen wir schon jetzt ausdrücklich derartigen Regelungen. Auch in diesen Fällen gelten nicht die Bedingungen des Kunden, sondern die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Ergänzung der Bedingungen unter Beachtung des Günstigkeitsprinzips.
3. Das Alleineigentum und das Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Prospekten, Arbeitsblättern etc. verbleibt bei uns und darf Dritten ohne unser Einverständnis auch nicht auszugsweise zugänglich gemacht werden. Wenn Behörden die Unterlagen berechtigterweise benötigen, werden wir das Einverständnis zur Weiterleitung erklären. Für Irrtümer in Arbeitsmappen, Prospekten, Arbeitsblättern, Informationsblättern sowie in Preislisten behalten wir uns das Recht vor, vor Abschluss des Vertrages Richtigstellung vorzunehmen. Bei Preis- und Kalkulationsirrtümern sowie wenn der Bestellumfang ohne Rücksprache mit uns vom Anfrageumfang abweicht, gilt, dass uns das Recht zusteht, eine Korrektur auf den vereinbarten Preis vorzunehmen, wenn entweder die einzelnen Berechnungsgrundlagen Gegenstand der vertraglichen Preisbildung waren, oder wenn der Kunde den Preisirrtum positiv erkannt hat. Bei offensichtlichen Schreibfehlern sind wir berechtigt jederzeit eine Korrektur vorzunehmen.
4. Bezüglich des Vertragsgegenstandes behalten wir uns Änderungen im gesetzlich zulässigen Rahmen vor. Insbesondere behalten wir uns im Sinne des technischen Fortschrittes Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor.
5. Werden Vertragsleistungen versprochen, deren Durchführung von behördlichen Genehmigungen abhängig sind, so können Änderungen zur Erlangung der behördlichen Genehmigungen durchgeführt werden. Alle Auftragsänderungen nach Vertragsabschluß können im übrigen nur berücksichtigt werden, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Kunden übernommen werden und eine ausreichende Verlängerung der Lieferzeit ausdrücklich seitens des Kunden zugebilligt wird.
6. Neben diesen Bedingungen gelten ausdrücklich die im Angebot oder Vertrag festgelegten technischen Bedingungen und Vorgaben, auf die wir hiermit ausdrücklich hinweisen.
- Allgemeines –Geltungsbereich
- Vertragsabschluß
- Vertragsgegenstand
- Eigentumsvorbehalt
- Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Gefahrenübergang
- Abnahmeverweigerung
- Mängelhaftung
- Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Schutzrechte
- Haftungsbeschränkungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Abtretung von Forderungen
- Softwarenutzung
- Anwendbares Recht /Gerichtsstand /Erfüllungsort /Schlussbestimmungen
II. Vertragsabschluß
1. Soweit Angebote ausdrücklich als freibleibend bezeichnet werden, kommt ein Vertrag erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von uns zustande.
2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellten Gegenstände und Waren erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, so werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Kunde die Ware auf elektorischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen per E-Mail zugesendet.
- Allgemeines –Geltungsbereich
- Vertragsabschluß
- Vertragsgegenstand
- Eigentumsvorbehalt
- Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Gefahrenübergang
- Abnahmeverweigerung
- Mängelhaftung
- Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Schutzrechte
- Haftungsbeschränkungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Abtretung von Forderungen
- Softwarenutzung
- Anwendbares Recht /Gerichtsstand /Erfüllungsort /Schlussbestimmungen
III. Vertragsgegenstand
1. Entscheidend im Hinblick auf den Vertragsgegenstand ist zunächst die vereinbarte Beschaffenheit. Im Hinblick auf die vereinbarte Beschaffenheit des Gegenstandes verweisen wir auf unsere technischen Bedingungen sowie auf die ausführliche Produktbeschreibung.
2. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck der Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinaus gehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
- Allgemeines –Geltungsbereich
- Vertragsabschluß
- Vertragsgegenstand
- Eigentumsvorbehalt
- Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Gefahrenübergang
- Abnahmeverweigerung
- Mängelhaftung
- Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Schutzrechte
- Haftungsbeschränkungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Abtretung von Forderungen
- Softwarenutzung
- Anwendbares Recht /Gerichtsstand /Erfüllungsort /Schlussbestimmungen
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die Vertragsgegenstände (Vorbehaltsware) bleiben also unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche.
2. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverp ichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
4. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrage für uns. Erfolgt eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehö- renden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt werden.
5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.
6. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich hiervon zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzerwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der gesamten Vorbehaltsware berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Ferner sind wir in diesem Fällen berechtigt, die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend zu machen. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt unsererseits. In diesen Handlungen oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Kunden berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der gesamten Vorbehaltsware zu verlangen.
8. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, dem Kunden zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.
- Allgemeines –Geltungsbereich
- Vertragsabschluß
- Vertragsgegenstand
- Eigentumsvorbehalt
- Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Gefahrenübergang
- Abnahmeverweigerung
- Mängelhaftung
- Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Schutzrechte
- Haftungsbeschränkungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Abtretung von Forderungen
- Softwarenutzung
- Anwendbares Recht /Gerichtsstand /Erfüllungsort /Schlussbestimmungen
V. Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverp ichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.
6. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich hiervon zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzerwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der gesamten Vorbehaltsware berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Ferner sind wir in diesem Fällen berechtigt, die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend zu machen. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt unsererseits. In diesen Handlungen oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Kunden berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der gesamten Vorbehaltsware zu verlangen.
8. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, dem Kunden zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.
- Allgemeines –Geltungsbereich
- Vertragsabschluß
- Vertragsgegenstand
- Eigentumsvorbehalt
- Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Gefahrenübergang
- Abnahmeverweigerung
- Mängelhaftung
- Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Schutzrechte
- Haftungsbeschränkungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Abtretung von Forderungen
- Softwarenutzung
- Anwendbares Recht /Gerichtsstand /Erfüllungsort /Schlussbestimmungen
VI. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Allgemeines –Geltungsbereich
- Vertragsabschluß
- Vertragsgegenstand
- Eigentumsvorbehalt
- Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Gefahrenübergang
- Abnahmeverweigerung
- Mängelhaftung
- Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Schutzrechte
- Haftungsbeschränkungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Abtretung von Forderungen
- Softwarenutzung
- Anwendbares Recht /Gerichtsstand /Erfüllungsort /Schlussbestimmungen
VII. Gefahrenübergang
- Allgemeines –Geltungsbereich
- Vertragsabschluß
- Vertragsgegenstand
- Eigentumsvorbehalt
- Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Gefahrenübergang
- Abnahmeverweigerung
- Mängelhaftung
- Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Schutzrechte
- Haftungsbeschränkungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Abtretung von Forderungen
- Softwarenutzung
- Anwendbares Recht /Gerichtsstand /Erfüllungsort /Schlussbestimmungen
VIII. Abnahmeverweigerung
- Allgemeines –Geltungsbereich
- Vertragsabschluß
- Vertragsgegenstand
- Eigentumsvorbehalt
- Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Gefahrenübergang
- Abnahmeverweigerung
- Mängelhaftung
- Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Schutzrechte
- Haftungsbeschränkungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Abtretung von Forderungen
- Softwarenutzung
- Anwendbares Recht /Gerichtsstand /Erfüllungsort /Schlussbestimmungen
IX. Mängelhaftung
- Allgemeines –Geltungsbereich
- Vertragsabschluß
- Vertragsgegenstand
- Eigentumsvorbehalt
- Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Gefahrenübergang
- Abnahmeverweigerung
- Mängelhaftung
- Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Schutzrechte
- Haftungsbeschränkungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Abtretung von Forderungen
- Softwarenutzung
- Anwendbares Recht /Gerichtsstand /Erfüllungsort /Schlussbestimmungen
X. Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Allgemeines –Geltungsbereich
- Vertragsabschluß
- Vertragsgegenstand
- Eigentumsvorbehalt
- Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Gefahrenübergang
- Abnahmeverweigerung
- Mängelhaftung
- Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Schutzrechte
- Haftungsbeschränkungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Abtretung von Forderungen
- Softwarenutzung
- Anwendbares Recht /Gerichtsstand /Erfüllungsort /Schlussbestimmungen
XI. Schutzrechte
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden Schutz- rechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden wie folgt:
- Zunächst werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten für die betreffende Lieferung entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder aber die Lieferungen oder Leistungen so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Wir werden also auf unsere Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Vertragsgegenstand in der für den Kunden zumutbaren Weise derart modi zieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.
- Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, so ist der Kunde zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
- Wir werden darüber hinaus den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaberin freistellen.
Ansprüche des Kunden bestehen auch dann nicht, wenn der Rechtsmangel auf einer Anweisung des Kunden beruht. Ansprüche bestehen auch dann nicht, wenn uns nicht alle Abwehrmaß- nahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben.
Ansprüche des Kunden bestehen auch dann nicht, wenn dieser uns nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt, bzw. uns nicht die Durchführung der Modifzierungsmaßnahmen gemäß Ziffer X. 1 ermöglicht.
- Allgemeines –Geltungsbereich
- Vertragsabschluß
- Vertragsgegenstand
- Eigentumsvorbehalt
- Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Gefahrenübergang
- Abnahmeverweigerung
- Mängelhaftung
- Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Schutzrechte
- Haftungsbeschränkungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Abtretung von Forderungen
- Softwarenutzung
- Anwendbares Recht /Gerichtsstand /Erfüllungsort /Schlussbestimmungen
XII. Haftungsbeschränkungen
Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften wir und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wie folgt:
1.) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2.) Die Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluss unter 2.) gilt nicht, soweit bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen Vorschriften oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
- Allgemeines –Geltungsbereich
- Vertragsabschluß
- Vertragsgegenstand
- Eigentumsvorbehalt
- Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Gefahrenübergang
- Abnahmeverweigerung
- Mängelhaftung
- Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Schutzrechte
- Haftungsbeschränkungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Abtretung von Forderungen
- Softwarenutzung
- Anwendbares Recht /Gerichtsstand /Erfüllungsort /Schlussbestimmungen
XIII. . Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Allgemeines –Geltungsbereich
- Vertragsabschluß
- Vertragsgegenstand
- Eigentumsvorbehalt
- Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Gefahrenübergang
- Abnahmeverweigerung
- Mängelhaftung
- Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Schutzrechte
- Haftungsbeschränkungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Abtretung von Forderungen
- Softwarenutzung
- Anwendbares Recht /Gerichtsstand /Erfüllungsort /Schlussbestimmungen
XIV. Abtretung von Forderungen
- Allgemeines –Geltungsbereich
- Vertragsabschluß
- Vertragsgegenstand
- Eigentumsvorbehalt
- Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Gefahrenübergang
- Abnahmeverweigerung
- Mängelhaftung
- Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Schutzrechte
- Haftungsbeschränkungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Abtretung von Forderungen
- Softwarenutzung
- Anwendbares Recht /Gerichtsstand /Erfüllungsort /Schlussbestimmungen
XV. Softwarenutzung
- Allgemeines –Geltungsbereich
- Vertragsabschluß
- Vertragsgegenstand
- Eigentumsvorbehalt
- Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
- Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle
- Gefahrenübergang
- Abnahmeverweigerung
- Mängelhaftung
- Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung
- Schutzrechte
- Haftungsbeschränkungen
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Abtretung von Forderungen
- Softwarenutzung
- Anwendbares Recht /Gerichtsstand /Erfüllungsort /Schlussbestimmungen
XVI. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort/Schlussbestimmungen
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
BASI Schließsysteme GmbH, Mönchengladbach