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Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

BASI GmbH – BASI Schließsysteme GmbH.

I. Allgemeines – Geltungsbereich

1. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern oder gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder gegenüber einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Unternehmen im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln. Derartige Personen werden nachfolgend als Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen bezeichnet.

2. Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Für den Fall, dass in den Bedingungen des Kunden Regelungen enthalten sind, die in unseren Bedingungen nicht enthalten oder mit unseren Bedingungen nicht identisch sind, widersprechen wir schon jetzt ausdrücklich derartigen Regelungen. Auch in diesen Fällen gelten nicht die Bedingungen des Kunden, sondern die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Ergänzung der Bedingungen unter Beachtung des Günstigkeitsprinzips.

3. Das Alleineigentum und das Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Prospekten, Arbeitsblättern etc. verbleibt bei uns und darf Dritten ohne unser Einverständnis auch nicht auszugsweise zugänglich gemacht werden. Wenn Behörden die Unterlagen berechtigterweise benötigen, werden wir das Einverständnis zur Weiterleitung erklären. Für Irrtümer in Arbeitsmappen, Prospekten, Arbeitsblättern, Informationsblättern sowie in Preislisten behalten wir uns das Recht vor, vor Abschluss des Vertrages Richtigstellung vorzunehmen. Bei Preis- und Kalkulationsirrtümern sowie wenn der Bestellumfang ohne Rücksprache mit uns vom Anfrageumfang abweicht, gilt, dass uns das Recht zusteht, eine Korrektur auf den vereinbarten Preis vorzunehmen, wenn entweder die einzelnen Berechnungsgrundlagen Gegenstand der vertraglichen Preisbildung waren, oder wenn der Kunde den Preisirrtum positiv erkannt hat. Bei offensichtlichen Schreibfehlern sind wir berechtigt jederzeit eine Korrektur vorzunehmen.

4. Bezüglich des Vertragsgegenstandes behalten wir uns Änderungen im gesetzlich zulässigen Rahmen vor. Insbesondere behalten wir uns im Sinne des technischen Fortschrittes Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor.

5. Werden Vertragsleistungen versprochen, deren Durchführung von behördlichen Genehmigungen abhängig sind, so können Änderungen zur Erlangung der behördlichen Genehmigungen durchgeführt werden. Alle Auftragsänderungen nach Vertragsabschluß können im übrigen nur berücksichtigt werden, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Kunden übernommen werden und eine ausreichende Verlängerung der Lieferzeit ausdrücklich seitens des Kunden zugebilligt wird.

6. Neben diesen Bedingungen gelten ausdrücklich die im Angebot oder Vertrag festgelegten technischen Bedingungen und Vorgaben, auf die wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

II. Vertragsabschluß

1. Soweit Angebote ausdrücklich als freibleibend bezeichnet werden, kommt ein Vertrag erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von uns zustande.

2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellten Gegenstände und Waren erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung an den Kunden erklärt werden.

3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, so werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Kunde die Ware auf elektorischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen per E-Mail zugesendet.

III. Vertragsgegenstand

1. Entscheidend im Hinblick auf den Vertragsgegenstand ist zunächst die vereinbarte Beschaffenheit. Im Hinblick auf die vereinbarte Beschaffenheit des Gegenstandes verweisen wir auf unsere technischen Bedingungen sowie auf die ausführliche Produktbeschreibung.

2. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck der Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinaus gehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die Vertragsgegenstände (Vorbehaltsware) bleiben also unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche.

2. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverp ichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

4. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrage für uns. Erfolgt eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehö- renden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt werden.

5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.

6. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich hiervon zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzerwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der gesamten Vorbehaltsware berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Ferner sind wir in diesem Fällen berechtigt, die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend zu machen. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt unsererseits. In diesen Handlungen oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Kunden berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der gesamten Vorbehaltsware zu verlangen.

8. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, dem Kunden zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.

V. Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus Vereinbarungen oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ‘ab Werk’, ausschließlich Verpackung, Fracht und Porto; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Der angebotene Kaufpreis ist bindend, im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverp ichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

4. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrage für uns. Erfolgt eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehö- renden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt werden.

5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.

6. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich hiervon zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzerwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der gesamten Vorbehaltsware berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Ferner sind wir in diesem Fällen berechtigt, die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend zu machen. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt unsererseits. In diesen Handlungen oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Kunden berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der gesamten Vorbehaltsware zu verlangen.

8. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, dem Kunden zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.

VI. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung, Verpackungskosten, Exportkontrolle

1. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, ins- besondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verp ichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen, dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung etc. zurückzuführen, verlängern sich insoweit die Fristen angemessen.
3. Kommen wir in Verzug, so kann der Kunde, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5% insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienliche Betrieb genommen werden konnte. Entschädigungsansprü- che des Kunden, die über die oben genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragsp ichten oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen Vorschriften zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden bleibt unberührt.
4. Wird uns die Lieferung des Vertragsgegenstandes unmöglich, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genom- men werden kann. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen Vorschriften zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt des Vertrages bleibt unberührt.
5. Sofern unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse z.B. Streik, Aussperrung etc.) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern und auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit die Anpassung des Vertrages nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir sodann von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart worden ist.
6. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen hiervon sind Paletten. Der Kunde ist verp ichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
7. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist von uns zu vertreten. Wir werden den Kunden über die Nichtverfügbarkeit informieren. Eine eventuell bereits erhaltene Eigenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
8. Wir sind berechtigt, für den Kunden zumutbare Teillieferungen vorzunehmen.
9. Die Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung oder Einfuhr benötigt werden (z. B. Endverbleibserklärungen). Für den Kunden gilt dies auch im Falle einer mit einer Ausfuhr, Verbringung oder Einfuhr verbundenen eventuellen Weitergabe der Ware. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt oder liefert uns der Kunde, die hierfür notwendigen Unterlagen oder Informationen nicht nach angemessener Fristsetzung, so sind wir berechtigt, vom Vertrag bezüglich der betroffenen Teile zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen. Im Falle einer Ausfuhr oder Verbringung der Ware durch den Kunden verpflichtet sich dieser, sämtliche deutschen und europäischen Vorschriften sowie alle sonstigen anwendbaren nationalen oder internationalen Vorschriften zur Exportkontrolle sowie Embargos und sonstige Sanktionen zu beachten.

VII. Gefahrenübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht auf den Kunden über, wenn der Vertragsgegenstand das Werk verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen haben.
2. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin hilfsweise nach unserer Meldung über die Abnahmebereit- schaft durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
3. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand, bzw. die Abnahme in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.
4. Wir verpflichten uns, auf Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
5. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

VIII. Abnahmeverweigerung

1. Verweigert der Kunde die Abnahme der Ware, so können wir ihm eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Kunde die Ware innerhalb der ihm gesetzten Fristen nicht abgenommen, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
2. Erklärt uns der Kunde vor Auslieferung des Vertragsgegenstandes, den Vertrag nicht erfüllen oder den Vertragsgegenstand nicht abnehmen zu wollen, so sind wir berechtigt, anstelle der Erfüllung des Vertrages Schadensersatz zu verlangen.
3. In den unter 1. und 2. geregelten Fällen können wir auch ohne Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens 20 vom Hundert des vereinbarten Gesamtkaufpreises als Schadensersatz verlangen, wobei dem Kunden ausdrücklich gestattet wird, nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Pauschale entstanden ist.

IX. Mängelhaftung

1. Die Ansprüche des Kunden bei Mängeln sind nach unserer Wahl auf die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
2. Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
3. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde uns die nach billigen Ermessen zu bestimmende erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert der Kunde diese, so sind wir von der Mängelbeseitigung befreit.
4. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
5. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, gerechnet vom Tag des Gefahrübergangs auf den Kunden an. Dies gilt nicht, in Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 479 Abs. 1 BGB und soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen Vorschriften zwingend gehaftet wird.
7. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz unseres Unternehmens.
8. Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.

X. Warenrücknahme außerhalb der Gewährleistung

1. Warenrückgaben sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich und im Einzelfall mit uns vereinbart sind. Die Rückgabe hat original verpackt und frachtfrei zu erfolgen. Sonderanfertigungen sowie defekte oder beschädigte Ware sind von einer Warenrückgabe ausgeschlossen.
2. Für alle nicht von uns zu vertretenden Warenrückgaben berechnen wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des Verkaufspreises der zurückgegebenen Waren. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Aufwand der Warenrückgabe nachzuweisen.

XI. Schutzrechte

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir verpflichtet die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im folgenden Schutz- rechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden wie folgt:

  1. Zunächst werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten für die betreffende Lieferung entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder aber die Lieferungen oder Leistungen so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Wir werden also auf unsere Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Vertragsgegenstand in der für den Kunden zumutbaren Weise derart modi zieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.
  2. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, so ist der Kunde zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
  3. Wir werden darüber hinaus den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaberin freistellen.
2. Die obigen Regelungen bzw. unsere Verpflichtung sind für den Fall von Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen jedoch nur, wenn der Kunde uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung und unsere Leistungen aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
3. Ansprüche unseres Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
4. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, sofern die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussetzbaren Einwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung, Leistungen oder der Vertragsgegenstand vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. Ansprüche bestehen also auch dann nicht, wenn die Rechtsverletzung dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den Vertragsgegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertrags- gemäßen Weise verwendet hat.
Ansprüche des Kunden bestehen auch dann nicht, wenn der Rechtsmangel auf einer Anweisung des Kunden beruht. Ansprüche bestehen auch dann nicht, wenn uns nicht alle Abwehrmaß- nahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben.
Ansprüche des Kunden bestehen auch dann nicht, wenn dieser uns nicht in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt, bzw. uns nicht die Durchführung der Modifzierungsmaßnahmen gemäß Ziffer X. 1 ermöglicht.
5. Weitergehende oder andere als die in diesem Abschnitt geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind und werden ausdrücklich ausgeschlossen.

XII. Haftungsbeschränkungen

Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften wir und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wie folgt:

1.) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2.) Die Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen.

Der Haftungsausschluss unter 2.) gilt nicht, soweit bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen Vorschriften oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.

XIII. . Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur insoweit aufrechnen, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn mit einem Anspruch, der auf einer mangelhaften Leistung des Unternehmens besteht, gegen diesen Vergütungsanspruch aufgerechnet wird.
2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.

XIV. Abtretung von Forderungen

1. Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die wir nicht unbillig verweigern werden, nicht berechtigt seine gegen uns gerichteten Forderungen abzutreten.
2. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt.

XV. Softwarenutzung

1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht, entsprechend unserer aktuellen Lizenz- und Nutzungsbedingungen, eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf den dafür bestimmten Vertragsgegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
2. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlichen Umfang (§§ 69 a ff des Urheberrechtsgesetzes) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objekt-Code in den Quell-Code umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere copy right Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von uns zu verändern.
3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns, bzw. beim Software-Lieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

XVI. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort/Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonderver- mögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Sitz Erfüllungsort.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

BASI Schließsysteme GmbH, Mönchengladbach